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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltung

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Bestellungen, auch ohne separate Auftragsbestätigung. Dem entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und sonstige mündliche Vereinbarungen kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder Realisierung der Bestellung zustande.

3. Lieferung von Material durch den Auftraggeber

Aufträge, bei denen das Material durch den Kunden gestellt wird, erfolgen grundsätzlich auf Risiko des Bestellers. Schadenersatzansprüche bei Beschädigung des Materials, das von uns mit der üblichen Sorgfalt behandelt wird, schließen wir aus.

4. Musteranfertigung und Warenbeschaffenheit

Die Anfertigung von Mustern ist kostenpflichtig und erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zum Selbstkostenpreis. Angegebene Toleranzen werden nur annähernd eingehalten und sind materialabhängig. Muster sind stets unverbindlich, es sei denn, dass wir bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben. Für die Eignung des vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszwecks übernehmen wir keine Gewähr. Unsere Empfehlungen für den Einsatz machen wir nach bestem Wissen, übernehmen hierfür jedoch keinerlei Haftung.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware), bis unsere sämtlichen Forderungen bezahlt sind. Das gilt ausdrücklich auch für jeweilige Saldoforderungen, die uns im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen zustehen (Saldovorbehalt). Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach einer Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Verarbeitung oder Vermischung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt in unserem Namen und in unserem Auftrag. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache anteilig fort und macht uns zum Miteigentümer an der neuen Sache. Der feste Einbau oder eine feste Verbindung der Kaufsache mit einem Gebäude ist nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet, solange Saldoforderungen bestehen. Auch dann wenn die Kaufsache ohne unsere schriftliche Genehmigung in ein Gebäude eingebaut, bzw. fest damit verbunden wurde, gilt unser Eigentumsvorbehalt uneingeschränkt.

6. Lieferung und Lieferzeit

Lieferfristen sind unverbindlich. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst nach unserer Auftragsbestätigung und vollkommener Auftragsklarheit bzw. nach der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers.

7. Versand und Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an ein Versandunternehmen oder einen Spediteur spätestens mit Verlassen unserer Produktionsstätte die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Wird auf Verlangen des Bestellers eine Versicherung abgeschlossen, so trägt dieser die Kosten. Ansonsten bleibt die Ware unversichert.

8. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, das hergestellte Werk bei Abholung bzw. Lieferung schriftlich abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb von 10 Tage abnimmt.

9. Gewährleistung und Mängelrüge

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft beim Besteller schriftlich angezeigt werden. In diesem Fall haben wir das Recht innerhalb angemessener Fristen nachzubessern oder Ersatzware zu liefern. Dabei ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Beanstandete Ware darf nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden.

10. Haftungsbegrenzung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

11. Zahlung

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderungen verfügen können. Bei Zahlungsfristüberschreitungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über Bundesbank Diskont zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


Stand 03/2018

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